Therapie der symptomatischen Schlafapnoe

CPAP-Atmungsunterstützung und Beatmung

In allen Fällen, in denen die bisher beschriebenen Methoden nicht ausreichend wirksam sind und eine Behandlung wegen der Schwere der Erkrankung notwendig ist, wird eine Behandlung mit einem Gerät durchgeführt, das mit Hilfe einer Turbine über eine Nase- oder Mund-Nasennmaske gefilterte Raumluft mit leichtem Überdruck in die oberen Atemwege bläst. Dadurch wird der Rachenraum zuverlässig offen gehalten.

CPAP Atmungsunterstützung

Der medizinische Ausdruck hierfür lautet kontinuierlicher positiver Atemwegsdruck oder englisch continuous positive airway pressure = CPAP. Heutzutage wird oft eine Variante mit automatischer Druckregulierung eingesetzt (APAP = Auto-CPAP), wodurch in der Regel ein im Durchschnitt geringerer Therapiedruck erreicht werden kann

Eine Maskenbehandlung muss auf jeden Fall in einem Schlaflabor eingeleitet werden. In meist mehreren Nächten wird der Überdruck stufenweise so weit gesteigert, bis die Apnoen verschwunden sind und die damit zusammenhängenden Störungen der Herztätigkeit, des Sauerstoffgehaltes und der Schlafqualität.

Diese Therapie heilt den Erkrankten nicht von seiner Schlafapnoe und muss deswegen auf Dauer angewandt werden. Sie ist zunächst gewöhnungsbedürftig und kann Trockenheit der Schleimhäute hervorrufen. In diesen Fällen kann die Atemluft erwärmt und angefeuchtet werden.

Eventuelle Druckstellen im Gesicht durch die Maske können durch sorgfältige Anpassung der Maske beseitigt werden. Falls dies nicht gelingt, kann eine individuell angefertigte Maske verordnet werden, was allerdings heutzutage nur noch extrem selten erforderlich ist, da durch diverse Firmen ein sehr großes Sortiment angeboten wird.

CPAP Atmungsunterstützung

Der große Vorteil dieser Methode ist ihre prompte und sichere Wirkung. Die stark erhöhte Stress für das Herz-Kreislauf-System kann wieder reduziert werden. Als "erwünschte Nebenwirkung" wird das Schnarchen meist ebenfalls beseitigt.

Meist bemerkt der Patient bereits nach wenigen Tagen bis Wochen eine deutliche Besserung seiner Beschwerden, insbesondere der Tagesmüdigkeit und Leistungsminderung. Deshalb wird sie normalerweise sehr gut angenommen. Wichtig ist dabei eine intensive Betreuung durch das Schlaflabor.

Bilevel-Atmungsunterstützung, nichtinvasive Beatmung

In bestimmten Fällen ist eine Variante der Methode erforderlich, bei der bei der Ausatmung der Überdruck reduziert wird (BiLevel-Atmungsunterstützung).

Bei Nicht-obstruktiver Apnoe ist meist eine Beatmung erforderlich. Während bei CPAP bzw. APAP der Patient normal atmet und selbst seinen Atemrhythmus bestimmt, wird bei den verschiedenen Beatmungsmethoden die Eigenatmung teilweise oder völlig ausgeschaltet. Nach einer meist mehrere Tage dauernden Eingewöhnungsphase übernimmt das Gerät nachts die Atemarbeit. Beabsichtigt wird damit eine nächtliche Ruhephase für die von der anstrengenden Atemarbeit überlasteten Atemmuskeln. Dadurch können sie tagsüber wieder ausreichend ihre Arbeit verrichten. Diese Beatmungsformen sind unter anderem bei zentraler Apnoe, schweren chronischen Lungenerkrankungen, Muskelerkrankungen und Skelettverformungen erforderlich.

Unterkieferprotrusionsschienen (UKPS), „Schnarchschienen“

Die bereits unter Therapie von Schnarchen und leichter nicht-symptomatischer Schlafapnoe erwähnten UKPS können auch bei bis zu mittelschwerer symptomatischer obstruktiver Schlafapnoe eingesetzt werden. Über viele Jahre war die Effektivität der Behandlungsmethode umstritten. Eine aktuelle Untersuchung des Instituts für Qualität und WItschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) kam nach Analyse mehrerer Studien aktuell zu dem Schluss, dass die UKPS bei geeigneten Personen ohne starkes Übergewicht sowohl die Anzahl der Atempausen als auch die Tagesschläfrigkeit signifikant reduzieren kann. Aufgrund dieser Einschätzung übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen seit Mai 2021 Kosten von 800€ für die Anfertigung einer individuellen UKPS im Sinne einer sog. Zweitlinientherapie, falls die nächtliche Maskenbehandlung trotz ausreichender Phase der Eingewöhnung nicht ausreichend akzeptiert wird und somit nicht durchführbar ist (siehe auch unter Therapie von Schnarchen und leichter nicht-symptomatischer Schlafapnoe).

Zungenschrittmacher (sog. Hypoglossus-Stimulation)

Seit einigen Jahren gibt es für Menschen, welche bei behandlungswürdiger mindestens mittelschwerer Obstruktiver Schlafapnoe eigentlich eine Maskentherapie benötigen, diese jedoch nicht tolerieren oder sich auf Dauer eine Maskenbehandlung nicht vorstellen können, eine weitere therapeutische Alternative, den „Zungenschrittmacher“. Hierbei wird wie bei einem Herzschrittmacher im Bereich der Brust ein Schrittmacher unter die Haut eingepflanzt und von diesem wegführend ein Kabel unter der Haut bis unter das Kinn zum Nervus hypoglossus (welcher die Zungenmuskulatur innerviert) geführt, dort wird die Kabelelektrode mit dem freigelegten Nerv verbunden. Im Gegensatz zum Herzschrittmacher muss die operative Anlage in Vollnarkose erfolgen. Ziel ist es, nachts nach Einschalten des Schrittmachers den Zungennerv elektrisch zu stimulieren, damit die Zunge eine Vorwärtsbewegung macht und den Rachen „freigibt“.

Zungenschrittmacher

Der Zungenschrittmacher ist jedoch nicht für jeden Menschen mit Obstruktiver Schlafapnoe geeignet.

Die Erfolgsaussicht, die Schlafapnoe erfolgreich mit dem Schrittmacher behandeln zu können, muss daher anhand einiger Voruntersuchungen abgeklärt werden, damit nur diejenigen, welche eine gute Erfolgsaussicht haben, sich der Prozedur auch unterziehen. Beispielsweise darf kein allzu starkes Übergewicht vorliegen und der der Rachen muss sich öffnen, wenn die Zunge nach vorne gezogen wird. Für Menschen, bei denen letzteres nicht der Fall ist, bringt der Schrittmacher keine ausreichende Verbesserung. Die Art des Rachenkollapses muss während einer medikamentös herbeigeführten Schlaf-Endoskopie herausgefunden werden.

Im Einzelnen gelten für den Schrittmacher folgende Indikationskriterien:

  • AHI (Apnoe-Hypopnoe-Index= Anzahl der Atemereignisse pro Stunde) >15-65/Stunde
  • BMI (Body-Mass-Index) <35kg/m2
  • Wirkungslosigkeit oder Intoleranz gegenüber der Maskenbehandlung
  • Rachenkollaps vorwiegend anterior-posterior (von vorne nach hinten)

Das Verfahren ist relativ aufwendig, teuer und von der Krankenkasse genehmigungspflichtig, hat jedoch eine hohe Erfolgsquote, wenn die Patienten sorgfältig ausgewählt werden. Man muss natürlich bereit dazu sein, die Operation und nach Einheilung des Schrittmachers unter Umständen mehrere Einstellungsnächte im Schlaflabor mitzumachen, letzteres ist jedoch nicht immer notwendig. Nachteilig ist, dass man ein implantiertes System im Körper hat und man den Schrittmacher nicht einem starken Magnetfeld aussetzen darf, da die Programmierung ansonsten gelöscht werden könnte, Beispiel durch das Magnetfeld eines Kernspin-Tomographen (MRT). Zudem muss das Schrittmacher-Aggregat wegen einer Erschöpfung der Batterie nach 11 Jahren gewechselt werden.

Mittlerweile gibt es weitere Systeme zur Stimulation der Zungenmuskulatur, unter anderem ein direkt unter dem Kinn auf die Zungenmuskulatur aufgebrachtes kabelloses und batteriefreies System (Genio®), welches auch für den konzentrischen Kollaps des Rachenmuskulatur geeignet ist, ansonsten gelten ähnliche Kritieren wie für den o.g. „klassischen“ Zungenschrittmacher.

Das Schlaflabor Breisgau betreibt eine Kooperation mit der Schlafmedizin der HNO-Universitätsklinik Freiburg. Dort besteht im Team um Oberarzt Prof. Dr. Offergeld bereits große Erfahrung in der Implantation des Systems. Für Patienten, welche sich für den Zungenschrittmacher interessieren, stellen wir gerne den entsprechenden Kontakt her.

Link zum Narkolepsie-Selbsthilfegruppe.

Sauerstoff

Eine Anreicherung der Atemluft mit Sauerstoff hat für sich allein meist keinen Effekt und wird zur alleinigen Behandlung der Schlafapnoe nicht empfohlen. Bei bestimmten Erkrankungen kann die Sauerstoffbehandlung aber zusätzlich zur Maskenbehandlung notwendig sein.